Mit Hilfe unseres Qualitätssicherungskonzeptes sind wir bemüht die Arbeit nach höchsten fachlichen Standards auszurichten und größtmögliche Transparenz und Partizipation sicherzustellen. Hierzu nutzen wir zum einen ein digitales Dokumentationssystem, zum anderen findet eine enge fachliche Begleitung der Arbeit statt. Dieses System ermöglicht uns nicht nur die genaue Erfassung von Fachleitungsstunden, sondern auch eine termingenaue inhaltliche Dokumentation, die im Notfall auch kurzfristig für andere oder vertretende Mitarbeiter*innen zugänglich gemacht werden können.
Gemäß unseres Qualitätssicherungskonzeptes betreut das Leitungsteam von Stellwerk die Fachkräfte in regelmäßigen Praxis- und Reflexionsgesprächen. Für fallbezogene Fragen stehen den Fachkräften die Fallkoordinator*innen zur Verfügung. Diese betreuen und koordinieren auch die regelmäßigen Fallbesprechungen. Des Weiteren gibt es bei Bedarf die Möglichkeit zur Supervision. Diese erfolgt nach Bedarf einzeln und/oder im Team. Die persönliche bzw. fachliche Entwicklung im Unternehmen wird innerhalb unseres Unternehmens durch Teamleitung sichergestellt, bzw. begleitet. Mindestens fünf Fortbildungstage pro Jahr ergänzen die Kompetenzen unserer Mitarbeiter.
Die Wahrung des Kinderschutzes nach §8a SGB VIII ist stets handlungsleitend für unsere Arbeit mit den unterschiedlichen Familiensystemen. Hierbei orientiert sich das Handeln aller Fachkräfte direkt an den Anforderungen des entsprechenden Paragraphen.
(2)In Vereinbarungen mit den Trägern und Einrichtungen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.
Als Fachstandard für die Arbeit mit gewichtigen Anhaltspunkten und/oder Kindeswohlgefährdung wird unsererseits die Methode der Risikoeinschätzung nach Lüttringhaus genutzt. Die Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte erfolgt intern und bei Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte.
Ebenso wie im Leistungsbereich ist es auch im Kontext von Kindeswohlgefährdungen unser Anliegen, ein höchstmögliches Maß an Transparenz und Partizipation für unsere Klienten zu ermöglichen. So können, gerade im Kontext von Kindeswohlgefährdung, die Personensorgeberechtigten in der Inanspruchnahme von Hilfe und der Abwendung von Gefährdungen unterstützen, bzw. Ihnen zur Selbstwirksamkeit verholfen werden. Im Regelfall wird die Risikoeinschätzung mit den Personensorgeberechtigten vorbereitet, gewichtige Anhaltspunkte und weiteres Vorgehen besprochen und reflektiert. Entsprechend der Methode werden nach Durchführung der Risikoeinschätzung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft die Einschätzungen samt Begründungen, sowie weitere Schritte mit den Personensorgeberechtigten besprochen und bearbeitet.
Diese Vorgehensweise ermöglicht es uns auch im Zwangskontext selbstwirksame Prozesse für unsere Klienten zu gestalten, bzw. zu begleiten.
Copyright © 2024 Stellwerk GmbHImpressumDatenschutzerklärung